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Aus- und Weiterbildung

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Als schweizerisches Kompetenzzentrum definiert die FKS die Auswahlkriterien sowie den Rekrutierungsprozess für Feuerwehrinstruktorinnen und -instruktoren. In der Folge ist sie zuständig für deren Aus- und Weiterbildung und für Fachausbildungskurse.

Das Auswahlverfahren

Während des dreistufigen Auswahlverfahrens werden die Anwärterinnen und Anwärter nach gesamtschweizerisch einheitlichen Auswahlkriterien beurteilt.

Interessierte Personen melden sich beim Feuerwehrinspektorat ihres Wohnkantons.

Zulassungsbedingungen

  • Persönlich
    Das Idealalter beträgt zwischen 25 und 45 Jahre, eine gute gesundheitliche Verfassung wird vorausgesetzt und das private Umfeld soll mit der Übernahme dieser Aufgabe einverstanden sein – und akzeptiert die zusätzlichen Abwesenheiten.
  • Betrieblich
    Das berufliche Engagement lässt die Tätigkeit als Feuerwehrinstruktor*in zu, der Arbeitgeber hat Kenntnis von der Tätigkeit als Instruktor*in und ist mit den damit verbundenen Abwesenheiten einverstanden.
  • Fachlich
    Vertiefte Fachkenntnisse im Bereich Feuerwehr sind essenziell. In Frage kommen ausgebildete, praktizierende Feuerwehrkader mit Einsatzerfahrung oder Personen mit gleichwertiger beruflicher Tätigkeit in der Feuerwehr, die der Offiziersausbildung entspricht.
    Feuerwehrinstruktoren verpflichten sich zur regelmässigen persönlichen Aus- und Weiterbildung und stellen ihre Verfügbarkeit nach kantonalen Vorgaben sicher.
  • Selbstkompetenz
    Folgende Aspekte werden beurteilt:
    • Erscheinung und Auftreten
    • Motivation und Engagement
    • Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl
    • Zielsetzung und Erfolgsorientierung
    • Belastbarkeit und Ausdauer
    • Arbeitsverhalten

Ausbildungs- und Arbeitsgrundlagen für die ganze Schweiz

Die FKS erarbeitet Reglemente und Handbücher für die Ausbildung von Feuerwehrleuten. Die FKS publiziert im Bereich Intervention Empfehlungen in Form von Richtlinien zuhanden von Dritten, wie Architekten, Baubewilligungsinstanzen oder Gemeinden. Die FKS stellt ihre Ausbildungskompetenzen auch Dritten zur Verfügung, beispielsweise dem Interkantonalen Feuerwehr-Ausbildungszentrum (ifa) im Bereich Strassen- und Bahntunnel. Die SFIK publiziert Informationsblätter zu feuerwehrspezifischen Fragestellungen und aktuellen Themen, wie z. B. «Einsatzhygiene». Die SFIK genehmigt die Ausbildungsunterlagen anderer Organisationen (z. B. der ifa oder des SFV) und erklärt sie damit für FKS-konform.