Die FKS unterstützt das Schweizer Milizprinzip
Zur Schweizer Identität gehört die tief verankerte Idee, dass der Staat auf das freiwillige Engagement seiner Bürgerinnen und Bürger angewiesen ist. Umgesetzt wird diese Idee durch das Milizprinzip, das alle Menschen auffordert, sich zusätzlich zu ihrer beruflichen Arbeit für das Wohl der Allgemeinheit zu engagieren.
Milizprinzip als Teil des Erfolgsmodells Schweiz
Für die Unternehmen, Organismen, Versicherer und Verbände, ist dieses Milizprinzip Teil der Erfolgsgeschichte der Schweiz.
Die Verzahnung zwischen Erwerbstätigkeit und einem Vereinsmandat hat über Jahrzehnte das gegenseitige Verständnis gefördert und wirtschaftliches Wissen in die Bereiche des Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der Prävention in der Gesellschaft eingebracht. Davon haben alle Seiten profitiert. Direkt und indirekt hat damit das Milizprinzip massgeblich zum heutigen Wohlstand der Schweiz, zum sozialen Frieden und zur Erhaltung der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beigetragen. Unternehmen profitieren besonders davon, sei es durch eine praxisnahe und von Praktikern durchgeführte Anwendung von Normen oder durch die Stärkung der Präventionskultur.
• Unternehmen und Organisationen wollen deshalb am bewährten Schweizer Milizprinzip festhalten und dieses mithilfe dieser Absichtserklärung aktiv fördern und stärken.
• Die folgenden Unternehmen und Organisationen (siehe Originalartikel) unterstützen Mitarbeitende, die ein Vereinsmandat mit öffentlichem Interesse haben, und die sich zugunsten des Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der Prävention engagieren.
• Dazu fördern die Unternehmen flexible Arbeitsbedingungen und Arbeitszeitmodelle, die es spezialisierten Mitarbeitenden ermöglichen, sich zu engagieren.
Gemeinsam mit dem Schweizerischen Arbeitgeberverband & economiesuisse und seiner Kampagne zur Unterstützung des Milizprinzips, verpflichten sich die SGAS, Suissepro und die FKS dieses Prinzip öffentlich zu unterstützen.
Den Originalartikel der SGAS lesen Sie bitte hier: Offentliche Erklarung – Milizprinzip_23.08.11